EINSCHULUNG

In Deutschland haben Eltern nur eine bedingte Wahlfreiheit bezüglich der Wahl der Grundschule ihres Kindes.

In den meisten Bundesländern gilt – wie in Berlin – das sogenannte Schulsprengelprinzip, das im Grunde besagt, dass ein Kind in der Einzugsgebietsschule schulpflichtig wird. Frei nach dem Motto: kurze Beine, kurze Wege.

Demnach wird das Vorschulkind von der zuständigen Schulbehörde zunächst derjenigen öffentlichen Schule (Einzugsschule) zugewiesen, in deren Einzugsgebiet die Familie wohnt. Zwar können Eltern auf private Schulen ausweichen oder, wenn persönliche Gründe gegen die zugewiesene Schule sprechen, beim Schulamt die Einschulung an einer anderen öffentlichen Schule beantragen. Dafür müssen jedoch grundsätzlich genügend freie Plätze auf der Wunschschule zur Verfügung stehen. 

Eltern können bei der Schulanmeldung angeben, dass sie ihr Kind auf eine andere als die Einzugsschule schicken möchten. Dafür müssen Eltern gegenüber dem Schulamt erklären, welche Gründe gegen die Einschulung in der zugewiesenen Einzugsschule sprechen. Die Gründe für einen Umschulungsantrag können vielfältig sein. Doch nicht alle privaten Gründe können als offizielle Begründung dienen – dazu weiter unten mehr.

UMSCHULUNGSANTRAG
Um ihr Kind an einer anderen als der Einzugsschule einschulen zu lassen, können Eltern einen Umschulungsantrag stellen. Dabei müssen sie persönliche Gründe angeben. Über die Anerkennung des Umschulungswunsches entscheidet das Schulamt nach Eingang der Schulanmeldung inklusive Umschulungsantrag.

Wir beraten Euch gerne zu den Anträgen. Meldet Euch einfach via Kontaktformular oder schreibt uns eine E-Mail an: kontakt@initiative-rixdorfer.org. Ein Beispiel für einen Umschulungsantrag findet ihr hier.

WANN?
Der Zeitraum für die Schulanmeldung liegt dieses Jahr zwischen dem 28. September 2020 und dem 9. Oktober 2020.

WIE?
Gründe, die Eltern gegen die behördliche Zuweisung anführen können sind:
i) Das pädagogische Konzept entspricht nicht den Vorstellungen der Familie.
ii) Die private Betreuung des Kindes ist an der anderen Schule einfacher zu gewährleisten.
iii) Das Ganztagesmodell passt besser zur Familiensituation.
Weitere Informationen zu den Umschulungsgründen finden sich hier.

WO?
Eure Einzugsschule könnt Ihr hier herausfinden. Alle Schulen Berlins finden sich hier.

SCHULPFLICHT
Jedes Kind, dass innerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober 2014 bis (einschließlich) 30. September 2015  geboren wurde, wird 2021 schulpflichtig. Demnach wird Euer Kind grundsätzlich im Jahr 2021 schulpflichtig, wenn es zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 Geburtstag hat und sechs Jahre alt wird.

SCHULUNTERSUCHUNG
Nach der Anmeldung wird das Kind durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Den Termin für die Untersuchung erhält man bei der Schulanmeldung.

WEITERE INFORMATIONEN
Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger auf den Berliner Senatsseiten.